
Alexander Solya - Der Wohntraumexperte
Ihre Immobilienfinanzierung ist in den besten Händen
Über uns
Sie haben den ersten wichtigen Schritt gemacht: Sie haben sich auf die Suche nach einer passenden Finanzierung für Ihre Traumimmobilie begeben. Jetzt bin ich an Ihrer Seite – mit Herz, Erfahrung und dem klaren Ziel, Ihre Wünsche Wirklichkeit werden zu lassen. Seit über 30 Jahren begleite ich Menschen wie Sie auf dem Weg ins eigene Zuhause oder beim Kauf als Kapitalanlage. Und jedes einzelne Projekt ist für mich genauso besonders wie für meine Kunden. Was mich dabei auszeichnet? Ich höre genau hin, ich kämpfe für die besten Konditionen – und ich lasse Sie auf diesem wichtigen Weg nie allein. Was Sie von mir erwarten dürfen: ✨ Schnelle, unkomplizierte Onlineberatung – wenn nötig auch am Wochenende ✨ Schufa-neutrale Finanzierungsberatung – Ihre Bonität bleibt unberührt ✨ Zugang zu über 600 Banken, Bausparkassen usw. ✨ Volle Begleitung – von der ersten Idee bis zur Auszahlung ✨ Zugang zu meinem starken Netzwerk aus Gutachtern, Architekten, Energieberatern, Steuerberatern und Fachanwälten Meine Kunden schätzen nicht nur die exzellenten Ergebnisse, sondern auch das gute Gefühl, sich auf jemanden verlassen zu können, der immer einen Schritt voraus denkt. Das zeigen auch meine vielen Top-Bewertungen. Ihr Traum ist mein Antrieb. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass er bald Realität wird. Ich freue mich sehr auf Ihre Mail oder Ihren Anruf und auf unser gemeinsames Projekt!
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Alexander Solya Auenstr. 20b 82515 Wolfratshausen Tel.: 08171-968550 E-Mail: alexander@solya.de Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Alexander Solya (Anschrift wie oben) Erlaubnisse: Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (Immobiliardarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr. D-AQ1B-VJKN4-66 (für § 34 d GewO) Registrierungs-Nr. D-W-155-M6S1-53 (für § 34 i GewO) Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS): ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen. Berufsbezeichnung Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland Immobiliardarlehensvermittler nach § 34 i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung, Bundesrepublik Deutschland Zuständige Berufskammer Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München Berufsrechtliche Regelungen § 34 c Gewerbeordnung (GewO) § 34 d Gewerbeordnung (GewO) § 34 i Gewerbeordnung (GewO) §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) Verordnung über die Versicherungsvermittlung und - beratung (VersVermV) Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden. Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten Was sind Nachhaltigkeitsrisiken? Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen? Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen. Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO) Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 1. Januar 2023) Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung: Bei der Beratung ist es unser Ziel, Ihnen ein geeignetes Anlage-/Versicherungsanlageprodukt empfehlen zu können. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen, sofern Sie dies wünschen. Hierbei können Sie festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische und/oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung und/oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden sollen. Der Gesetzgeber hat je nach Art des Anlageziels (Investition in Unternehmen, Staaten, Immobilien etc.) in folgenden Bereichen "Indikatoren" für die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestimmt: Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange Die Achtung der Menschenrechte Die Bekämpfung von Korruption und Bestechung Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO) Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen. Datenschutzerklärung: https://solya.de/alexander-solya-datenschutzerklaerung.pdf
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